Der neue Radlführerschein

Ab dem Schuljahr 2024_25 ändert sich der Radlführerschein. Er betrifft künftig alle Schülerinnen und Schüler von der 1. bis zur 5. Klasse.

 

Je nach Jahrgangsstufe stehen Aufgaben/Aktionen an:

 

 

 

1. Klasse:    

® Den Radlführerschein auf der Rückseite mit Name, Geburtsdatum und Schule beschriften (Lehrkraft oder Eltern).

® Die Eltern füllen auf der Innenseite aus und unterschreiben, dass sie den          Schulweg mit ihrem Kind geübt haben.

2. Klasse:    

Die Klasse führt gegen Ende des Schuljahres eine Schonraumübung mit dem Roller bzw. Fahrrad auf dem Pausenhof durch. Die erfolgreiche Teilnahme wird mit dem silbernen Aufkleber und der Unterschriftder Klassenlehrkraft bestätigt.

3. Klasse:    

Die Klasse führt gegen Ende des Schuljahres eine Schonraumübung mit dem Fahrrad auf dem Pausenhof durch. Die erfolgreiche Teilnahme wird mit dem goldenen Aufkleber und der Unterschriftder Klassenlehrkraft bestätigt.

4. Klasse:    

Die Klasse legt wie bisher die Fahrradprüfung ab. Der Radlführerschein bleibt aber an der Schule!

® Der Radlführerschein wird an die weiterführenden Schulen übergeben!

5. Klasse:    

Die Eltern bestätigen erneut mit ihrer Unterschrift, dass sie den neuen Schulweg mit

ihrem Kind geübt haben.