Betreuungsangebote

Offene Ganztagsschule (OGTS)

Dem Förderverein St. Ulrich Grundschule e.V. wurde an unserer Schule die Trägerschaft für die "Offene Ganztagsschule" übertragen.

 

Die offene Ganztagsschule ist gemäß des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes grundsätzlich ein Ganztagsangebot in schulischer Verantwortung. An staatlichen Schulen wird sie während der Unterrichtswochen als schulische Veranstaltung genehmigt und organisiert. Schüler aus allen Klassen können daran teilnehmen. Die Busbeförderung, auch am Nachmittag, ist garantiert.

 

Die offene Ganztagsschule umfasst kostenfrei Bildungs- und Betreuungsangebote grundsätzlich an vier Unterrichtstagen je Schulwoche, im Anschluss an den stundenplanmäßigen Unterricht.

 

Um offene Ganztagsgruppen  einrichten zu können, müssen vorab, d. h. gegen Ende des aktuellen Schuljahres verbindliche Anmeldungen der Schülerinnen und Schüler durch ihre Erziehungsberechtigten vorliegen.

 

Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder für das jeweilige Angebot und pauschal für eine bestimmte Anzahl von Nachmittagen (zwei bis vier bzw. fünf Schultage je Unterrichtswoche) an.

 

Wenn Schülerinnen und Schüler nur für zwei oder drei Nachmittage angemeldet wurden, können zu Schuljahresbeginn und nach Bekanntgabe der Stundenpläne die individuellen Betreuungstage zwischen Eltern, Schulleitung und Kooperationspartner festgelegt werden (z. B. jeweils Montag und Mittwoch).

 

Auch während des Schuljahres sind prinzipiell Änderungen hinsichtlich der vereinbarten Betreuungstage möglich, sofern der zeitliche Umfang der gebuchten Betreuungszeiten dabei gleich bleibt (z. B. Wechsel von Montag/Mittwoch auf Dienstag/Donnerstag). Inwiefern diese Flexibilität vor Ort möglich ist, entscheiden Schulleitung und Kooperationspartner.

 

Die Teilnahme der Schüler ist grundsätzlich im Umfang der gebuchten Betreuungszeiten verbindlich, da es sich bei ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten um eine schulische Veranstaltung handelt. Schüler können auf schriftlichen Antrag ihrer Erziehungsberechtigten durch die Schulleitung in begründeten Ausnahmefällen von der Teilnahme am offenen Ganztagsangebot ganz oder teilweise befreit werden. So ist zum Beispiel in folgenden Fällen eine Befreiung möglich:

 

  • Gesundheitliche Gründe (z. B. gelegentliche Arztbesuche)
  • Besondere Feierlichkeiten im Familienkreis oder vor Ort
  • Mitwirkung an einzelnen, besonderen Darbietungen im künstlerischen, musikalischen oder sportlichen Bereich
  • Beendigung bzw. Reduzierung des Ganztagsbesuchs z. B. aufgrund besonderer pädagogischer, familiärer oder gesundheitlicher Konstellationen, die bei der Anmeldung so nicht absehbar waren.

 

 

 

Grundsätzlich können alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4, an deren Schulen ein offenes Ganztagsangebot eingerichtet ist, an der OGTS teilnehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung ggf. im Benehmen mit dem Kooperationspartner nach pflichtgemäßem Ermessen auf Grundlage pädagogischer, familiärer und sozialer Gesichtspunkte.

 

 

 

 

 

A) Kurzgruppen bis 14.00 Uhr

 

 

 

Die Teilnahme an OGTS-Kurzgruppen ist – mit Ausnahme möglicher Kosten für die Mittagsverpflegung – für Schülerinnen und Schüler an staatlichen Schulen an 4 Schultagen in der Woche grundsätzlich kostenfrei.

 

Für die Teilnahme an Zusatzangeboten auf freiwilliger Basis – beispielsweise Angebote an einem weiteren Unterrichtstag der Woche oder zusätzliche Lern- und Förderangebote – können mit den Erziehungsberechtigten Entgelte vereinbart werden (siehe Angebote des Fördervereins!).

 

OGTS-Kurzgruppen finden an mindestens vier Unterrichtstagen in der Woche statt und schließen nahtlos an den stundenplanmäßigen Unterricht an.

 

Grundsätzlich ist eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler bis jeweils 14.00 Uhr gewährleistet.

 

In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Schülerbeförderung, früher Unterrichtsschluss in den Jahrgangsstufen 1/2) können OGTS-Kurzgruppen bereits vor 14.00 Uhr enden, sofern eine Betreuungszeit von täglich mindestens 60 Min. gewährleistet ist. So kann z. B. eine Gruppe, die um 11.45 Uhr beginnt, bereits um 13.15 Uhr enden.

 

Die Anmeldung und Teilnahme für OGTS-Kurzgruppen muss mindestens für zwei Betreuungstage je Unterrichtswoche erfolgen.

 

Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler für OGTS-Kurzgruppen erfolgt durch die Eltern für das gesamte Schuljahr verbindlich. Es gelten die Bestimmungen der Schulordnungen für schulische Veranstaltungen sowie für Erkrankungen, Befreiungen, Beurlaubungen und Abmeldungen während des Schuljahres (siehe oben!).

 

 

 

B) Langgruppen bis 16.00 Uhr

 

Die Teilnahme an OGTS-Langgruppen ist – mit Ausnahme möglicher Kosten für die Mittagsverpflegung – für Schülerinnen und Schüler an staatlichen Schulen an 4 Schultagen in der Woche grundsätzlich kostenfrei.

 

Die offene Ganztagsschule umfasst Bildungs- und Betreuungsangebote grundsätzlich an vier Unterrichtstagen je Schulwoche im Anschluss an den stundenplanmäßigen Unterricht.

 

Grundsätzlich ist eine Betreuung bis mindestens 16.00 Uhr zu gewährleisten. Folgende Flexibilisierungsmöglichkeiten sind möglich:

 

Der Schulträger kann am fünften Schultag der Unterrichtswoche mit Zustimmung der Schulleitung ergänzende Angebote einrichten, um den Betreuungszeitraum zu erweitern. (siehe Angebot des Fördervereins!)

 

Die OGTS bis 16 Uhr bietet einen verbindlichen Leistungskatalog, der an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebes für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler Folgendes verpflichtend vorsieht:

 

  •  Angebot einer täglichen Mittagsverpflegung
  • Angebot einer verlässlichen Hausaufgabenbetreuung
  • Verschiedene Freizeitangebote

 

Nach Möglichkeit soll das Angebot durch zusätzliche unterstützende Lern- und Förderangebote ergänzt werden. Eine möglichst enge Abstimmung zwischen Vormittags- und Nachmittagsangebot ist anzustreben. Das Angebot wird auf Grundlage der bewährten Qualitätsrahmen für die offene Ganztagsschule durchgeführt. Damit wird eine hohe pädagogische Qualität gewährleistet.

 

 

 

Die Anmeldung und Teilnahme an der OGTS muss mindestens für zwei Schultage je Unterrichtswoche von Ende des stundenplanmäßigen Unterrichts bis mindestens 16.00 Uhr erfolgen. Zur Erfüllung dieser Mindestteilnahmeverpflichtung kann auch ein Nachmittag berücksichtigt werden, an dem Pflicht-/AG-Unterricht stattfindet.

 

Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler zur OGTS erfolgt durch die Eltern für das gesamte Schuljahr verbindlich. Befreiungen von der Teilnahmepflicht (z. B. vorzeitiges Abholen) bzw. eine Beendigung des Besuchs während des Schuljahres können von der Schulleitung nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet werden.

 

Um möglichst individuelle und flexible Betreuungszeiten zu ermöglichen, ist die gleichzeitige Anmeldung von Schülerinnen und Schüler für OGTS-Gruppen bis 16 Uhr und OGTS-Kurzgruppen möglich, sofern beide Angebotsformen an jeweils zwei Unterrichtstagen je Schulwoche besucht werden. Entsprechend werden Schülerinnen und Schüler mit einer zweitägigen Buchungszeit bei der Gruppenbildung für Angebote bis 16 Uhr als „halber Zählschüler“ einbezogen.

 

Verbindliche Anmeldung für offene Ganzta
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Elternbrief 2023_24 OGTS.pdf
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Zusätzliche Angebote des Fördervereins

 

Um berufstätigen Eltern außerhalb des OGTS-Programms die Möglichkeit einer Betreuung auch an nur einem Wochentag, einem fünften Wochentag, an einzelnen Tagen oder in den Ferien zu geben, bietet der Förderverein ein zusätzliches Betreuungsprogramm an. Da dieses nicht staatlich gefördert wird, ist es kostenpflichtig und eine Mitgliedschaft im Förderverein ist Bedingung.

 

  •  Freitag oder 5. Betreuungstag in der Schulwoche:

 

Langgruppe bis 16.00 Uhr (auch für Schüler der gebundenen Ganztagsklassen)
monatl. 30,00 * € (11 Monate), flexible Abholzeiten

 

  •  Ferienbetreuung

 

In den Sommerferien (4 Wochen), den Herbst-, Faschings-, Oster- und Pfingstferien wird eine zuverlässige Ferienbetreuung angeboten. Die Kosten können je nach Anmeldezahlen etwas variieren. Bei kurzzeitiger Absage eines angemeldeten Kindes fallen Stornierungskosten an.

 

Die Information zur Ferienbetreuung wird jeweils am Schuljahresanfang ausgegeben.

  • Morgenbetreuung ab 7.00 Uhr (Aufnahmezeit bis 7.35 Uhr) in den Betreuungsräumen im Erweiterungsbau

pro Wochentag monatl. 4,00 € * (11 Monate)

 

Mittagsband

Die Kinder gehen nach dem Unterrichtsende mit dem Betreuungspersonal in die Mensa zum Essen (z.Zt. 3,80 € pro Tag). Im Anschluss ist eine offene Spielphase in den Räumen der OGTS, in der Turnhalle oder auf den Pausenhöfen bis um 14:00 Uhr.

 

Hausaufgabenbetreuung

 

Unsere Schülerinnen und Schüler fertigen in der Gruppe ihre Hausaufgaben an. Neben der Kontrolle auf Vollständigkeit sorgen wir für eine regelmäßige Erledigung sämtlicher Aufgaben und bieten eine kompetente Hausaufgabenhilfe. Die Hausaufgabenbetreuung kann jedoch nicht im Sinne einer Nachhilfe bzw. eines individuellen Förderangebots verstanden werden. Auch die Kontrolle der Quantität und Qualität der erstellten Hausaufgaben obliegt weiterhin den Eltern bzw. der Lehrkraft. Wir bemühen uns um regelmäßige Kontakte zu Lehrern und bei Bedarf zum Jugendsozialarbeiter, um die schulische und soziale Entwicklung der Kinder optimal zu fördern. Gerade Schüler, die häufig unvollständige Hausaufgaben haben oder sich bei der selbstständigen Erledigung der Aufgaben schwer tun, können sehr vom Angebot der Ganztagsbetreuung profitieren.

Freizeitgestaltung

Neben schulischen Tätigkeiten besteht für die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, im Rahmen unserer aktuellen Monatsthemen verschiedene Freizeitangebote wahrzunehmen. Auf dem Programm stehen beispielsweise Bastelangebote, Spiele und sportliche Aktivitäten.

Kontakt:

 

Förderverein St. Ulrich Grundschule e. V.

 

Museumstraße 16

 

86830 Schwabmünchen

 

Tel.: 08232/95980-36

Email: gs-foerderverein@web.de